27.04.2022
Empfohlene Hygienemaßnahmen im Schulbereich (Kurzfassung)
Für einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb empfehlen wir insbesondere die Einhaltung der folgenden Basis-Hygienemaßnahmen
In Innenräumen wird das Tragen einer Maske allgemein empfohlen. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden. Ausdrücklich empfehlen wir das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) sowie
nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht.
Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen.
Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19- Verdacht besteht oder nicht.
Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen.
Für positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen gelten laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums (AV Isolation) folgende verbindliche Vorgaben:
aktuelle Testmöglichkeiten finden Sie hier:
Eltmann bei Firma Schaeffler, Industriestraße 2
Montag - Freitag:
10:00 - 17:30 Uhr
Samstag + Sonntag:
10:00 - 13:00 Uhr
21.04.2022
Durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person mittels Nukleinsäuretest oder Antigentest positiv getestete Personen müssen sich weiterhin unverzüglich nach der Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben.
Neu ist, dass die Dauer der Isolation verkürzt bzw. vereinheitlicht wurde:
Wird nach einem mittels zertifiziertem Antigentest ermittelten positiven Testergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation, sofern der PCR-Test ein negatives Testergebnis aufweist. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen können unmittelbar nach Ablauf der jeweiligen Isolationsdauer in den Schulbetrieb zurückkehren.
Legen Sie daher bitte bei Erkrankung Ihres Kindes der Schule sobald wie möglich entweder
Das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation, dies gilt auch für betroffene Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen, wird dringend empfohlen.
Die AV Isolation begründet mit Wirkung zum 13.04.2022 keine verpflichtende Quarantäne für Kontaktpersonen mehr. Diese besuchen also ab sofort regulär die Schule, sofern keine direkte abweichende Einzelfallanordnung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorliegt.
20.03.2022
aktuelle Neuerungen:
weitere Informationen finden Sie unter: Corona aktuell
02.02.2022
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
an den Schulen in Bayern bestehen durch Masken, regelmäßige Testungen und die Hygienevorgaben des Rahmenhygieneplans umfangreiche Schutzmaßnahmen. Aufgrund des hohen Schutzniveaus wurde das Vorgehen bei Infektionsfällen an Schulen weiter vereinfacht. Hierüber möchten wir Sie kurz informieren.
Die Isolation der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler dauert in der Regel 10 Tage. Sie kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durch-geführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.
Enge Kontaktpersonen können nach fünf Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, oder PCR-Test) freigetestet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Eine etwaige Freitestung liegt in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten.
Sie finden die neuen Regelungen und zwei Erklärvideos (Grundschule) unter der Rubrik "Elternbriefe" bzw. "Corona aktuell"
Raimund Willert, Schulleiter
21.01.2022
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
kürzlich wurden die Quarantäneregeln wegen der neuen Omikron-Variante bundesweit angepasst. In Abstimmung mit dem bayerischen Gesundheitsministerium gelten deswegen nun auch für die Schulen in Bayern neue Vorgaben, über die wir Sie informieren möchten. Ziel ist weiterhin so viel Schutz wie nötig – bei so wenig Einschränkungen wie möglich.
Sie finden die neuen Regelungen unter der Rubrik "Elternbriefe" bzw. "Corona aktuell"
Raimund Willert, Schulleiter
08.01.2022
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und Schüler,
das neue Jahr ist bereits einige wenige Tage alt und wir möchten Ihnen und euch für 2022 das erdenklich Beste wünschen, vor allem Gesundheit und Zuversicht.
Es gibt viele Gründe, weshalb wir zuversichtlich nach vorne schauen können:
- anders als vor einem Jahr steht heute eine Impfung bereit - auch für Kinder und Jugendliche,
- anders als vor einem Jahr soll Unterricht vorrangig in Präsenz, d.h. in der Schule stattfinden - nicht zu Hause,
- anders als vor einem Jahr sind bereits etliche Schüler und die meisten Lehrkräfte und Mitarbeiter geimpft bzw. geboostert.
Das alles ist Grund für Optimismus und Zuversicht.
Lassen Sie uns am 10. Januar gemeinsam starten, bleiben wir zuversichtlich und möge uns unser gemeinsames vorsorgliches Verhalten gesund durch die kommende Zeit bringen. In diesem Sinne wünschen wir allen ein gutes neues Jahr.
Raimund Willert, Schulleiter
25.11.2021
Aktuelle Information: 3G auf dem gesamten Schulgelände
Für Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte oder Dienstleister bedeutet das: "Sie dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind – ganz gleich, ob Sie zum Beispiel nur kurz etwas an der Schule abgeben wollen oder ein Beratungsgespräch mit einer Lehrkraft, der Beratungslehrkraft oder der Schulpsychologin bzw. dem Schulpsychologen vereinbart haben. Die Schulen sind rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis zu kontrollieren." Das Schreiben des Staatsministeriums finden Sie hier.
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie bspw.
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist.
In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus! Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat. Weitere Infos finden Sie unter der Rubrik CORONA AKTUELL oder als Merkblatt auf der Seite des KM. Eine leicht verständliche Übersicht finden Sie auch in der Rubrik 8. November.
Welche Maßnahmen zum Infektionsschutz greifen an den Schulen im Schuljahr 2021/22?
(akt.03.09.2021, 11:00 Uhr)
Der bewährte Rahmenhygieneplan Schule gilt im Kern auch im Schuljahr 2021/22; er wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium je nach Situation und Infektionslage weiter angepasst.
Welche Regelungen gelten zum Tragen einer Gesichtsmaske („Maskenpflicht“)?
(akt.03.09.2021, 11:00 Uhr)
Im Schulgebäude besteht in den ersten Wochen des Schuljahres 2021/22 an allen Schularten Maskenpflicht. Dies gilt auch am Sitz- bzw. Arbeitsplatz, soweit ein Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Im Detail gilt:
Welche Maßnahmen zum Infektionsschutz gelten im Schulgebäude?
(akt. 03.09.2021, 11:00 Uhr)
Der Infektionsschutz an den Schulen steht an oberster Stelle. Wie bisher sind regelmäßiges Händewaschen, Abstandhalten und regelmäßiges Lüften die wirksamsten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus – auch gegen die Mutationen. Zudem gilt zu Schuljahresbeginn auch die Pflicht zum Tragen einer Maske im Schulgebäude. Außerdem bestehen folgende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz an den Schulen:
Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden
Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus. Bitte beachten Sie außerdem:
Die Selbsttests in der Schule werden pro Person im Schuljahr 2021/22 in der Regel dreimal pro Woche durchgeführt. Die Abgabe einer ausdrücklichen Einverständniserklärung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (bzw. durch
volljährige Schülerinnen und Schüler) ist nicht erforderlich.
Die dem Testnachweis zugrundliegende Testung darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag bei einem PCR-Test vor höchstens 48 Stunden erfolgt sein.
Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie das der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich.
Der Testnachweis ist nicht notwendig bei
Der Testnachweis entfällt bei vollständig geimpften und bei genesenen Personen jedoch nur, wenn keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen und keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen ist.
Wichtige Fragen und Antworten zum Einsatz von Selbsttests finden Sie im FAQ-Block Selbsttests an Schulen sowie
unter www.km.bayern.de/selbsttests.
Weitere Informationen finden Sie auch