Die Prüfungszeitverlängerung betrifft die Arbeitszeit für die zentral und die schulhausintern gestellten schriftlichen Abschlussprüfungen und besonderen Leistungsfeststellungen an der Mittelschule und den Förderzentren. Die Verlängerung beträgt wie im Vorjahr und im Jahr 2021 10 Minuten pro Zeitstunde regulärer Prüfungsdauer, ab einer Prüfungszeit von 180 Minuten beträgt der Zeitzuschlag pauschal 30 Minuten (bei unverändertem Prüfungsbeginn). 

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Stand 10.03.2023
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fünftes Fach: 

  • Mittwoch, 14. Juni 2023: Religion, Ethik, Informatik, Kunst, Sport (Theorie, Basketball, Fußball)
  • Donnerstag, 15. Juni 2023: Sport (Leichtathletik, Tanz, Schwimmen)
  • Freitag, 16. Juni 2023: Musik
  • Donnerstag, 22. Juni 2023: Natur & Technik
  • Freitag, 23. Juni 2023: Geschichte - Politik - Geographie

Englisch mündlich

Mittwoch, 5. Juli & Donnerstag, 6. Juli / Externe Freitag, 7. Juli

 

 

Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der
Mittelschule sowie an Förderzentren und an Schulen für Kranke 2023

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 17. Mai 2022, Az. III.2-III.6BS7501.2022/37/1

1.Mittelschule

1.1

Rechtsgrundlage

Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die im Folgenden genannten Bestimmungen der MSO beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand. Änderungen sind vorbehalten.

1.2

Zeitplan

Für die schriftlichen zentralen Prüfungen gilt folgender Zeitplan:

Freitag, 23. Juni 2023

Muttersprache (§ 23 Abs. 2 Satz 1 und § 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 MSO)

120 Minuten Arbeitszeit
(Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten.)

Teil A

Textgebundenes Schreiben

Teil B

Impulsgesteuertes Schreiben

Montag, 26. Juni 2023

Englisch (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 MSO)

120 Minuten Arbeitszeit

Teil A

Hör- und Hörsehverstehen

Teil B

Sprachgebrauch

Teil C

Leseverstehen

Teil D

Sprachmittlung

Teil E

Text- und Medienkompetenz

Teil F

Schreiben

Dienstag, 27. Juni 2023

Deutsch (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 MSO)

195 Minuten Arbeitszeit

Teil A

Zuhören

Teil B

Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung
Sprachgebrauch – Rechtschreibung

Teil C

Lesen

Teil D

Schreiben

Deutsch als Zweitsprache (§ 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 MSO)

150 Minuten Arbeitszeit

Teil A

Zuhören

Teil B

Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung
Sprachgebrauch – Rechtschreibung

Teil C

Lesen

Teil D

Schreiben

Freitag, 30. Juni 2023

Mathematik (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 MSO)

120 Minuten Arbeitszeit

Teil A

8.30 bis 9.00 Uhr

Teil B

9.10 bis 10.40 Uhr

1.3

Zentrale Prüfung im Fach Deutsch

In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch teilt sich die Prüfung in die Teile  A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Rechtschreibung, Teil C Lesen und Teil D Schreiben auf. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, bearbeiten ausschließlich Teil B Sprachgebrauch „Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch – „Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diese sind optisch klar voneinander zu unterscheiden. Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und D Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

1.4

Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“

Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ gliedert sich in vier Teile: Teil A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Rechtschreibung, Teil C Lesen und Teil D Schreiben. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, bearbeiten ausschließlich Teil B Sprachgebrauch – „Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch – „Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und D Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

1.5

Projektprüfung

Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.

1.6

Terminsetzung für die Prüfungen in den Fächern Geschichte/Politik/Geografie und Natur und Technik

Für andere Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) nach § 28 MSO ist es möglich, Geschichte/Politik/Geografie und Natur und Technik als Prüfungsfach zu wählen, weshalb hier bei Bedarf zwei unterschiedliche Prüfungstermine festgelegt werden müssen. Die Schulen setzen die Termine der beiden Prüfungen mit schulhausinterner Aufgabenstellung deshalb selbst fest, frühester Prüfungstermin ist jedoch Montag, 22. Mai 2023.

1.7

Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache

Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird als Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2023 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.

Prüfungstermine im Schuljahr 2022/2023 sind:

·Mittwoch, 29. März 2023 (Leistungstest)

·Freitag, 23. Juni 2023 (Abschlussprüfung)

Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Das Angebot an möglichen Sprachen wird im Oktober 2022 bekannt gegeben. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.

1.8       Nachholtermin

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie an folgenden Terminen nachholen (§ 27 Abs. 2 MSO):

Dienstag, 26. September 2023:

Englisch/Muttersprache

Mittwoch, 27. September 2023:

Deutsch/Deutsch als Zweitsprache

Donnerstag, 28. September 2023:

Mathematik

Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Das Staatliche Schulamt bildet dazu eine Gruppe von Lehrkräften, die die erforderlichen Prüfungsaufgaben in allen benötigten Fächern erstellt.

1.11

Einzelprüfung im Fach Englisch

Nach § 23 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach § 28 Abs. 10 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.

1.12

Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber (m/w/d)

 

Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 MSO bis spätestens zum 1. März 2023 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.